Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss eines Reisevertrages für Busreisen
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Der Reisevertrag kommt nach
Zusendung der Reisebestätigung an Sie zustande.
1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg erfolgen.
1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von AW-Touristik Peter Wissler (nachfolgend AW-T genannt) bei dem Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss wird AW-T dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist AW-T nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7
Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
2. Bezahlung
2.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß §651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises (mindestens € 26,- höchstens jedoch € 256,- pro
Reiseteilnehmer) fällig. Die Restzahlung wird bis 4 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer
(Mindestteilnehmerzahl) genannten Grund abgesagt werden kann.
2.2 .Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit
Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.
3. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
3.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber AW-T unter der in diesen
Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
3.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann AW-T eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre
Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Bis 45 Tage vor Reiseantritt 10%
Vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
Vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
Vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%
Ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 100%
3.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, AW-T nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
3.4. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei
Unfall oder Krankheit dringend empfohlen!
4. Umbuchungen
4.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts,
der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustiegs- oder Ausstiegsorts bei Busreisen besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich, und wird
auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann AW-T bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten
Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 20,- pro Kunden erheben.
4.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag gemäß Ziffer 3.2 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5. Rücktritt des Veranstalters wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl
5.1. AW-T kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch den Veranstalter muss in der konkreten Reiseausschreibung oder,
bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder in einer allgemeinen
Leistungsbeschreibung angegeben sein.
b) Der Veranstalter hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die
entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise
wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt vom Veranstalter später als 6 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch den Veranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.
5.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
6. Obliegenheiten des Kunden, Kündigung durch den Kunden
6.1. Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung des Veranstalters (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des
Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
6.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen
(§651a BGB) kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbaren Grund
nicht zuzumuten ist.
7. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
8.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen
Zeitpunkt nach Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Veranstalter unter der
nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
8.2. Ansprüche des Kunden nach §§651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem
Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den
Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährungsfrist tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
AW-Touristik
Peter Wissler
Busreisen
Im Sande 31
21388 Soderstorf Rolfsen
Kontakt: Telefon: +49 (0) 4172 - 96 11
46 Telefax: +49 (0) 4172 - 96 11 47
E-Mail:
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Gerichtsstand: Lüneburg
Finanzamt Lüneburg StNr.: 33/148/04573
IdNr.: 51 428 497 638
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